Expertisen

Unabhängige, vertrauliche und neutrale Bearbeitung von Bauexpertisen.

Expertisen

Die Erstellung von Bauexpertisen bei Bauschäden und Baumängel erfordern umfassende Kenntnisse und Erfahrungen.

Wir garantieren absolute Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei der Untersuchung und Bearbeitung sorgfalt und deren wirtschaftlicher Einschätzung sind für uns ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung terminlicher Zusagen.

Die Erstellung von Bauexpertisen – sei es als Parteigutachten oder als Gerichtsexpertise – alle Untersuchungen von Bauschäden und Baumängeln werden von unseren Ingenieuren immer mit hoher Sorgfalt erstellt. Zu unseren Kunden gehören vorwiegend Versicherungen, Gerichte und Planungsbüros, aber auch Industriebetriebe, Liegenschaftsbesitzer und Verwaltungen.


Alle Leistungen im Detail

  • expand_moreRissprotokoll und Beweissicherung
    Im Zusammenhang mit baulichen Arbeiten können Schäden an umliegenden Gebäuden entstehen.

    Für die Beweissicherung wird in einer ersten Dokumentation der Schadenszustand der benachbarten Bauwerke vor dem Beginn der Baumaßnahmen erfasst. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Kontrolle wiederholt. Der Ausgangszustand wird in einem Rissprotokoll dokumentiert und von allen involvierten Parteien unterzeichnet.

    Die Dokumentation dient als Beweissicherung, um mögliche durch die Bauarbeiten verursachte Schäden, von den bereits vorhandenen Schäden, abgrenzen zu können. Damit steht dem Auftraggeber ein Mittel zur Verfügung, um unberechtigte Schadensersatzansprüche widerlegen zu können.
    Rissprotokol

    Werden nach dem Abschluss der Arbeiten Schäden gemeldet, wird eine Schlusskontrolle durchgeführt. Dabei wird das Rissprotokoll mit den angezeigten Schäden verglichen, dokumentiert und gegenseitig anerkannt.

    Werden keine Schäden gemeldet, wird normalerweise auf eine Schlusskontrolle verzichtet. Die genaue Vorgehensweise wird jeweils im Rissprotokoll beschrieben.

    Habegger Engineering unterstützt die Bauherrschaft und die beteiligten Unternehmen als neutraler Experte für eine fachgerechte und effiziente Beweissicherung.

    Normative Grundlagen für die Beurteilung von Rissen (Schweizer Norm SN 640 312a):

    Die Risse werden in fünf Klassen eingeteilt, feine Risse ≥ 0.2 mm bis klaffende Risse ≥ 3.0 mm.

    Baurecht: Norm SIA 118 (2013), Ziffer 4.34 Schutz benachbarter Sachen:

    Art. 110

    Der Unternehmer sorgt dafür, dass benachbarte Bauwerke, Anlagen, Leitungen, Grundwasservorkommen und Quellen durch seine Arbeiten nicht beeinträchtigt werden, und gibt hierfür erforderliche Weisungen. Er darf sich dabei auf die in der Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Angaben verlassen, hat aber mit gebotener Sorgfalt vorzugehen. Im Übrigen gilt Art. 25. festgestellte Schäden (wie z.B. Undichtigkeiten, Korrosionen) meldet er der Bauleitung ohne Verzug.

    Art. 111

    1. Soweit es angezeigt ist, hält der Bauherr auf seine Kosten den Bestand und Zustand fremder Sachen (wie z. B. Grundstücke, Bauten, Verkehrswege, Leitungen, Grundwasser-Vorkommen, Quellen), die im möglichen Einflussbereich der Arbeiten liegen, noch vor deren Beginn zur Beweissicherung fest. Er beschafft sich die erforderlichen Beweismittel.

    2. Während der Bauzeit beobachtet die Bauleitung Einflüsse und Veränderungen wie Erschütterungen, Lage- und Zustandsänderungen, Veränderungen der Grundwasser- und Quellverhältnisse und hält sie durch Messungen fest. Die Messpunkte sowie die Art und den Zeitpunkt der Messungen legt sie im Einvernehmen mit dem Unternehmer fest; sie lädt ihn zu den Zustandsaufnahmen rechtzeitig ein.

    3. Die Ergebnisse der ersten Aufnahmen, der laufenden Beobachtungen und der periodischen Messungen stellt die Bauleitung dem Unternehmer jederzeit zur Verfügung; sie ermöglicht ihm die Kopie Entnahme.

    Privat Recht: Art. 670 ZGB, V. Verantwortlichkeit des Grundeigentümers:

    Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen.


  • expand_moreBauwerksüberwachung

    An Bauwerken können durch die verschiedensten Ursachen Risse entstehen, die eine permanente Überwachung erforderlich machen. Durch über den Rissen angebrachte Rissmonitore lassen sich Bewegungen in allen relevanten Richtungen genau erfassen. Der Zustand wird periodisch dokumentiert. Neben der Beweissicherung lassen sich mit dem Rissmonitoring auch rechtzeitig, falls notwendig, die notwendigen Sicherungsmassnahmen veranlassen.


  • expand_moreBauexpertisen, Parteigutachten, Expertisen bei Baumängel und Bauschäden

    Wir erstellen Bauexpertisen und Gutachten bei Bauschäden und Baumängeln. Dabei ist Wissen in theoretischer und praktischer Hinsicht in unterschiedlichen Fachgebieten notwendig.

    Durch die vielseitige Erfahrung und Unabhängigkeit sind wir in der Lage, fundierte Expertisen und Gutachten zu erstellen, die dem aktuellen Stand in rechtlicher, technischer und normativer Hinsicht entsprechen.

    Wir erstellen Expertisen und Gutachten für Versicherungsnehmer und Versicherungen bei Rechtsproblemen, z.B. bei Garantiefällen, Mängeln und Schäden sowie Streitigkeiten.


  • expand_moreVersicherungsgutachten

    Wir erstellen Versicherungsgutachten bei Sach- und Haftpflichtschäden zur Ermittlung einer Schadenursache und/oder Schadenskosten.

    Dabei gelten folgende Schwerpunkte für die Erstellung eines Versicherungsgutachtens.

    Inspektion und Plausibilitätsprüfung von Sach- und Haftpflichtschäden:

    • Schadensursache
    • Schadensbeurteilung
    • Dokumentation
    • Zeit- und Restwertminderung

    Gilt eine Leistungspflicht der Versicherung für die Schadensbeseitigung, können Fragen betreffend die Kosten und den Minderwert beantwortet und Massnahmen zur Schadensbeseitigung veranlasst werden.


  • expand_moreGerichtsexpertisen

    Wir erstellen Gerichtsexpertisen zuhanden der Gerichte. Dabei werden höchste Anforderungen an die Qualität, die Präzision der Formulierung, die Verständlichkeit der Aussagen und die Verwendbarkeit im Rechtsverfahren gestellt.

    Unser Tätigkeitsgebiet:

    • Wasserschäden, Abdichtungen
    • Bäder und Duschen
    • Undichtigkeiten bei Bauwerken
    • Dachkonstruktionen, Fassadenkonstruktionen, Gebäudehülle
    • Bauphysikalische Fragen, Schimmelpilzbildung
    • Bauschäden im Zusammenhang mit baulichen Arbeiten in der Nachbarschaft.
    • Und vieles mehr ...

  • expand_moreHaftpflichtschäden

    Wir erstellen Gutachten bei Haftpflichtschäden (z. B. Wasserschaden). Wir helfen ihnen bei Verhandlungen mit Versicherungen und Unternehmern.