Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Habegger Engineering ist ein unabhängiges und neutrales Ingenieurbüro für technische Dienstleistungen im Bau- und Immobiliengewerbe. Habegger Engineering erbringt seine Dienstleistungen mit aller Sorgfalt und beachtet beim Ausüben seiner Tätigkeit den aktuellen Stand der Technik und die allgemein anerkannten Regeln der Ingenieurskunst.

Offerte

Der Leistungsumfang und die Preise gehen aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Leistungsvertrag hervor. Die offerierten Leistungen basieren auf den zur Zeit der Offerten-Erstellung verfügbaren Offerten-Unterlagen.

Vertrag

Eine Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers bildet zusammen mit der AGB einen Dienstleistungsvertrag. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestellung vom Kunden mit anschliessender Bestätigung von Habegger Engineering zustande.

Preise und Vergütung

Sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Leistungen nach Aufwand erbracht und in Rechnung gestellt. Eine allfällige Reisezeit wird jeweils ab dem nächst liegenden Standort (Basel, Bern, Fribourg, Solothurn, Zürich) verrechnet. Alle angefallenen Kosten für Arbeitsstunden, Messgeräte, Material und Fahrkosten werden detailliert ausgewiesen und richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste von Habegger Engineering oder dem mit dem Kunden Vereinbarten.

Tagesrapporte

Zum Nachweis der geleisteten Projektarbeit und Arbeitsstunden werden Tagesrapporte erstellt. Diese können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

Abrechnung (Teilabrechnungen)

Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt unabhängig vom Stand der Arbeiten jeweils am Ende des Monates. Habegger Engineering ist dazu berechtig, entsprechend dem Stand der Arbeiten Teilrechnungen zu erstellen.

Vergütung

Die Vergütung ist durch den Kunden ohne Abzug von Skonto innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen.

Personal

Die Auswahl von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern für die Leistungserbringung gegenüber unseren Auftraggebern liegt bei Habegger Engineering. Für jedes Projekt wird ein Projektleiter bestimmt.

Berichte

Untersuchungsberichte und Expertisen werden in deutscher oder französischer Sprache erstellt. Die Original Untersuchungsberichte bleiben Eigentum von Habegger Engineering während 10 Jahren.

Werkzeuge und Messgeräte

Alle Werkzeuge und Messgeräte, die von Habegger Engineering zur Erfüllung des Auftrages beschaffen wurden, verbleiben im Eigentum von Habegger Engineering, auch wenn der Kunde deren Kosten ganz oder teilweise bezahlt hat.

Termine

Habegger Engineering garantiert das Einhalten der Termine nur, sofern dies im Einzelfall explizit und schriftlich vereinbart worden ist. Wurden Fixtermine vereinbart, hat Habegger Engineering Anspruch auf Frist-Erstreckung der Termine.

Haftungsbeschränkung

Habegger Engineering haftet nur bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Jegliche darüberhinausgehende Haftung von Habegger Engineering für mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Schäden sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Hilfspersonen haftet Habegger Engineering nicht.