Dienstleistungen für bestandesimmobilien

Ganzheitlich, vorausschauend und problemlösungsorientierte Analysen und Prüfungen von Immobilien

Dienstleistungen für Bestandesimmobilien

Wir besitzen die spezifischen Kenntnisse in der Branche zu den entsprechenden Themengebieten.

Wir führen u.a. baubegleitende Qualitätsüberwachung bei Bauvorhaben durch oder analysieren und bewerten Bestandesimmobilien und erarbeiten für Sie Grundlagen und fachgerechte Lösungen bei anstehenden Investitionsentscheidungen.


Alle Leistungen im Detail

  • expand_moreImmobilienanalyse Due Dilligence / Immobilien Kaufberatung

    Der Kauf einer Immobilie ist für Private oder institutionelle Käufer mit Risiken verbunden. Mit Hilfe einer sorgsamen technischen Prüfung am Objekt erarbeiten wir für Sie eine Grundlage für die anstehende Investitionsentscheidung.

    Methode:

    Schritt 1 - Formale Untersuchung

    Prüfung aller Unterlagen wie z.B.: Planunterlagen, Baueingaben, Werkverträge, energetische Nachweise, Protokolle der Eigentümerversammlung, Nebenkostenabrechnungen, Teilungserklärung, Grundbuchauszug, Altlasten-Kataster und Prüfung weiterer Informationsquellen wie Facility Management, Wartungsfirmen, Bauamt usw.

    Wir fordern alle Unterlagen ein und prüfen alle Eintragungen genau.

    Schritt 2 - Physische Untersuchung

    Prüfung und Analyse der baulichen und gebäudetechnischen Komponenten: entspricht die Bauausführung dem Stand der Technik und werden die heutigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten. Wir prüfen im Rahmen einer Objektbegehung den allgemeinen Zustand der Liegenschaft und bewerten die vorhandene Bausubstanz und die Restnutzungsdauer der technischen Anlagen. Wir erfassen sichtbare Mängel und Schäden mit Hilfe unserer Messgeräte und führen ggf. kleine Freilegungsarbeiten durch und untersuchen die kritischen Bereiche einer Konstruktion.

    Auch die Untersuchung der Bauteile auf mögliche vorhandene Schadstoffe in der Konstruktion und die Probeentnahme gehört zu unseren Fachkompetenzen. Falls benötig führen wir weitere ergänzende Untersuchungen am Objekt durch.

    Schritt 3 - Erstellung einer Zustandserfassung und einer sachgerechten Beurteilung

    Als Ergebnis sind im Wesentlichen alle erkannten Mängel mit entsprechenden Beseitigungskosten aufgeführt. Feststellungen und Annahmen werden im Gutachten getrennt aufgeführt.

    Schritt 4 - Weiteres Vorgehen

    Entsprechend dem Kundenwunsch beraten wir Sie zu Umbau, Rückbau und Modernisierungsarbeiten.



  • expand_moreQualitätsüberwachung / Qualitätssicherung

    Wir führen baubegleitende Qualitätsüberwachung von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens für den Bauherrn durch.

    Baumängel und Schäden vermeiden - Dabei wird die vom Bauherrn bestellte Qualität während der Erstellungsphase eines Bauvorhabens in regelmässigen Zeitabständen überprüft und allfällige Abweichungen und Fellleistungen werden aufgedeckt, dokumentiert und bemängelt.

    Risiken minimieren - Ziel der baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist, die wirtschaftlichen Einbussen, verursacht durch Baumängel und Bauschäden am Objekt und die daraus entstehenden Folgekosten zu vermeiden. Wenn man bedenkt, dass weit über 10 % des Bauinvestitionsvolumens für die Mängel und Schadensbehebung jährlich aufgewendet werden, ist es für den Bauherrn wirtschaftlich interessant, eine unabhängige Qualitätsüberwachung zur Verbesserung der Bauqualität von einem Experten durchführen zu lassen.

    Wertbeständigkeit schaffen - Daraus folgt, dass Folgeschäden und Nachbesserungsarbeiten minimiert und die Werthaltigkeit einer Liegenschaft optimiert werden.

    Wir bieten die baubegleitende Qualitätsüberwachung bis zur Fertigstellung und Abnahme eines Bauwerks und sorgen dafür, dass Sie das bekommen, was Sie bestellen und bezahlen und dies ohne Fehler.

    Mögliche Aufteilung des Prüfablaufs für die Qualitätsüberwachung.

    Methode:

    Teil 1 - Theoretische Vorprüfungen vor Baubeginn und Erstellen einer Prüfplanung. Theoretische Prüfung von Planunterlagen, Baubeschrieben, Vertragsunterlagen und Werkverträgen, Erstellen einer Prüfplanung und Prüfverfahren für die Bauphase.

    Teil 2 - Qualitätsüberwachung während der Bauphase und Ausführung der Prüfverfahren am Bau. Baurisiken werden minimiert infolge periodischer Kontrollen und messtechnischer Prüfungen auf der Baustelle. Die Prüfergebnisse werden für den Auftraggeber in einem Prüfprotokoll zusammengefasst und dokumentiert und bei Bedarf werden Nachbesserungen angeordnet.

    Teil 3 - Beim Bauabschluss. Organisation und Durchführung der Bauabnahmen am Bauwerk und Protokollierung. Definition der Nachbesserungsarbeiten in einem Abnahmeprotokoll mit anschliessender Schlusskontrolle der Nachbesserungsarbeiten.

    Teil 4 - Baurechtliche und technische Unterstützung und Beratung während der 2- und 5- jährigen Gewährleistungsfrist.



  • expand_moreWerterhaltung einer Immobilie/Sanierungsplanung

    Die Werterhaltung einer Immobilie hängt vom Erhalt der Bausubstanz ab. Wie z.B. ein Fahrzeug unterliegt auch eine Immobilien einem Verschleiß verursacht z. B. durch Witterungseinflüsse oder der Nutzung des Gebäudes. Die Nutzungsdauer der einzelnen Bauteile eines Gebäudes ist sehr unterschiedlich und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. Exposition, Bauweise, Qualität, Abnutzung. Durch regelmässige Inspektion können Schwachstellen z. B. in der Gebäudehülle oder der Haustechnikinstallation frühzeitig erkennt werden und Maßnahmen zur Instandsetzung durchgeführt werden. So kann für die Werterhaltung Ihrer Immobilie gesorgt werden.

    Werterhaltung durch Inspektion – Die einzelnen Bauteile werden vor Ort inspiziert, Schwachstellen und mögliche schleichend eintretende Schäden an der Immobilie werden dadurch frühzeitig erkannt und Folgeschäden vermieden. Wir empfehlen periodisch die Liegenschaft einer baulichen Inspektion zu unterziehen. Das vermindert das Risiko, dass mögliches Schadenpotential nicht zeitig erkannt wird. Nach der durchgeführten Inspektion beraten wird Sie zur Dringlichkeit und Kosten von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Ihrer Immobilie. Die Kombination unserer langjährigen Erfahrung mit Bauschäden und Baumängeln und unsere umfassenden Kenntnisse zu ursprünglichen und modernen Bauarten führen zu einem grossen Erfahrungsschatz in diesem Bereich.

    Sanierungsplanung – In einem weiteren Arbeitsschritt, der Instandsetzungsplanung, werden geeignete Sanierungsvorschläge für die Liegenschaft erarbeitet. Unternehmerofferten werden eingeholt und die Kosten genau berechnet und ausgewiesen. Es werden immer mehrere Varianten und Sanierungsvorschläge für die Liegenschaft erarbeitet.



  • expand_moreBausubstanzanalyse / Zustandsbeurteilung

    Für die Erstellung von Bausubstanzanalysen sind umfassende, fachübergreifende Erfahrungen im Bausektor gefordert. Eine ganzheitliche Betrachtung der Baukonstruktion, sinnvoll abgestimmte Untersuchungsarten und pragmatisches Vorgehen bei anspruchsvollen Untersuchungen sind ausschlaggebend, um ein optimales Ergebnis hinsichtlich der Bewertung der Bausubstanz und der Massnahmen für die Instandsetzung zu erzielen. Uns stehen für die Untersuchung der Bausubstanz eine Vielzahl von Prüf- und Messgeräten zur Verfügung. Für die ergänzende Untersuchung von kontaminierten und schadstoffverunreinigten Baustoffen werden Materialproben für die Laboruntersuchung am Objekt entnommen.



  • expand_moreBauabnahmen

    Mit der Bauabnahme geht das Werk vom Unternehmer zum Eigentümer über und die Garantie- und Gewährleistungspflicht fängt an zu laufen. Sobald die Abnahme für einen Bauteil beendet ist, gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahme sollte daher mittels einem Protokoll, unterschrieben von allen beteiligten Parteien, festgehalten werden.

    Nach Schweizerische Obligationenrecht OR: "Die einzelnen Vertragsverhältnisse / Der Werkvertrag":

    Art. 370

    d. Genehmigung des Werkes

    1. Wird das abgelieferte Werk vom Besteller ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, so ist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Abnahme und ordnungsmässigen Prüfung nicht erkennbar waren oder vom Unternehmer absichtlich verschwiegen wurden.

    2. Stillschweigende Genehmigung wird angenommen, wenn der Besteller die gesetzlich vorgesehene Prüfung und Anzeige unterlässt.

    3. Treten die Mängel erst später zu Tage, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, ansonsten das Werk auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt gilt.

    Baurecht: Norm SIA 118 (2013), Ziffer 6.1 "Abnahme":

    Art. 157

    1. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk (Art 1) sein oder, falls sich aus dem Werkvertrag nichts anderes ergibt, auch ein geschlossener vollendeter Werkteil sein.

    2. Mit der Abnahme ist das Werk (oder der Werkteil) abgeliefert. Es geht in Obhut des Bauherrn über; dieser trägt fortan die Verantwortung. Sowohl die Rüge- als auch die Verjährungsfrist für Mängelrechte des Bauherrn beginnen fortan zu laufen (Art. 172 Abs. 2, Art. 180 Abs. 1). Art. 172 Abs. 2, Art. 180 Abs. 1 siehe nächstes Kapitel unter der Dienstleistung Rügeprozess

    Habegger Engineering begleitet und unterstützt Sie bei den Abnahmen des Bauwerks und bei der Mängelerfassung und der Mängelbehebung.



  • expand_moreRügeprozess / Verjährung

    Der Eintrag hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei juristischen Fragen zum Baurecht empfehlen wir einen ausgewiesenen Juristen beizuziehen.

    2 jährige Rügefrist:

    Wir helfen Ihnen mit der Mängelaufnahme und unterstützen Sie während der Schlussprüfung mit den beteiligten Parteien vor Ablauf der Rügefrist.

    Baurecht: Norm SIA 118 (2013), Ziffer 6.3 "Rügefrist":

    5 jährige Garantie und Gewährleistungpflicht:

    Art. 172

    1. Ist nichts anderes vereinbart, so besteht eine Rügefrist von zwei Jahren. Sehen Normen des SIA oder anderer Fachverbände eine andere Dauer der Rügefrist vor, wird diese nur wirksam, wenn sie in der Vetragsurkunde festgehalten ist (Art. 21 Abs. 3).

    2. Die Rügefrist beginnt für das Bauwerk oder einzelne Werkteile mit dem Tag der Abnahme zu laufen.

    5 jährige Garantie - und Gewährleistungpflicht:

    Kommt es während der fünfjährigen Garantie- und Gewährleistungsfrist zu einem verdeckten Mangel oder Schaden, helfen und beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

    Baurecht: Norm SIA 118 (2013), Ziffer 6.5 "Verjährung":

    Art. 180

    1. Die Mängelrechte des Bauherrn verjähren fünf Jahre nach der Abnahme des Werkes oder Werkteils.

    Mängelrüge:

    Kommt es innerhalb der 5-jährigen Garantie- und Gewährleistungpflicht zu einem Mangel oder Schaden, muss allen beteiligten Parteien, die mit dem Schaden oder Mangel in Zusammenhang stehen könnten, eine Mängelrüge per eingeschriebenem Brief zugestellt werden.

    Baurecht: Norm SIA 118 (2013), Ziffer 6.3 "Rügefrist":

    Art. 180

    1. Während der Rügefrist kann der Bauherr in Abweichung vom Gesetz (Art. 367 und 370 OR) Mängel aller Art jederzeit rügen.

    2. Dieses Recht zur jederzeitigen Mängelrüge besteht auch für Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen. Doch hat der Bauherr, der einen solchen Mangel nicht sofort nach der Entdeckung rügt, den weiteren Schaden selbst zu tragen, der bei unverzüglicher Behebung des entdeckten Mangels hätte vermieden werden können.